Jugendsatzung des Budokai Schwerin e.V.

§ 1  
 

Die Vereinsjugend des Budokai Schwerin e.V. (kurz: BSN e.V.) ist ein Zusammenschluss aller Kinder und Jugendlichen.

§ 2  
 

Der/ Die Vereinsjugendleiter/ in ist zuständig für die Jugendarbeit im BSN e.V. Zu den Aufgaben des/r Vereinsjugendleiters/ in gehören insbesondere:

  • die Koordinierung der Vereinsjugendarbeit
  • die Vertretung der Jugend im Vereinsvorstand und
  • die Vertretung der Vereinsjugend in der Sportjugend des Stadtsportbundes Schwerin und gegenüber der behördlichen Jugendpflege.
§ 3  
 

Die Jugendversammlung setzt sich aus allen Kindern und Jugendlichen des BSN e.V. zusammen. Sie berät und beschließt über gemeinsame Veranstaltungen des Kinder- und Jugendsports sowie der Jugendarbeit im BSN e.V. Die Jugendversammlung unterbreitet dem Vorstand des BSN e.V. Vorschläge zur Vereinsgestaltung und wählt den/ die Jugendleiter/ in. Sie tritt mindestens einmal im Jahr vor der Jahresabschlussveranstaltung des BSN e.V. zusammen. Die Leitung sowie alle organisatorischen Aufsichten obliegen dem/ der Jugendleiter/ in. Zu jeder Jugendversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, welches jeweils auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung des BSN e.V. durch den/ die Jugendleiter/ in verlesen wird.

§ 4  
 

Der/ Die Jugendleiter/ in wird von der Jugendversammlung gewählt und von der Hauptversammlung des BSN e.V. bestätigt. Die Wahl erfolgt für die Dauer von einem Jahr und eine Wiederwahl ist unbegrenzt möglich. Die Wahlen müssen vor der Hauptversammlung des BSN e.V. durchgeführt werden.

Der Vorstand des Budokai Schwerin e.V.